RÜCKGABEN - stehen

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE REGELUNGEN FÜR DIE WARENRÜCKGABE

GÜLTIG AB 1. JUNI 2019 AM ASTRJA-STAND

§ 1

 

1. Diese Ordnung (im Folgenden „Ordnung“ genannt) legt die für jeden Verbraucher verbindlichen Regeln für den Verkauf und die Rückgabe von Waren am stationären Stand von Astraja fest.

2. Verkäufe, die unter diese Verordnung fallen, werden vom 1. Juni 2019 bis zum Datum der öffentlichen Bekanntgabe (gemäß §11) der Aufhebung der folgenden Verkaufs- und Rückgaberegeln durchgeführt.

 

§ 2

 

Die in dieser Verordnung verwendeten Ausdrücke bedeuten:

Veranstalter - Astraja Agnieszka Madej mit Sitz in Czaniec ul. Beskidzka 40

Unter diese Geschäftsordnung fallende Verkäufe – jeder unter Beteiligung des Verbrauchers abgeschlossene Kaufvertrag (vorbehaltlich § 5 der Geschäftsordnung), bei dem der Verbraucher die Ware an einem stationären Stand von Astraja kauft.

Waren – Kleidung und andere Waren, die die Stile und Modetrends der Marke Astraja kreieren oder ergänzen und im aktuellen Angebot des stationären Standes von Astraja enthalten sind, der den unter diese Geschäftsordnung fallenden Verkäufen unterliegt,

Stationärer Stand von Astraja – ein Stand in Polen, an dem die Waren verkauft werden und der in § 12 dieser Geschäftsordnung angegeben ist.

Verbraucher – eine erwachsene natürliche Person (oder eine natürliche Person, die älter als 13 (dreizehn) Jahre ist und über die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten verfügt, es sei denn, eine solche Zustimmung ist im Lichte der geltenden Vorschriften nicht erforderlich), die diese Bestimmungen und die Grundsätze akzeptiert Der in dieser Verordnung aufgeführte Verkäufer ist nicht derjenige, der die Waren als Verbraucher im Sinne des allgemein geltenden Rechts kauft.

 

§ 3

 

Der unter diese Verordnung fallende Verkauf findet an den stationären Ständen von Astraja in Polen statt.

 

§ 4

 

Die von dieser Verordnung erfassten Verkäufe und Rücksendungen basieren auf den folgenden Grundsätzen:

1. Der Verbraucher hat das Recht, aber nicht die Pflicht, die in dieser Verordnung geregelten Verkaufsgrundsätze sowie alle Rechte, die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehen, zu nutzen.

2. Die in dieser Verordnung geregelte Erstattung beruht auf folgenden Grundsätzen:

a) Der Verbraucher hat das Recht, die an jedem stationären Stand von Astraja in Polen gekauften Waren innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum zurückzugeben. Die Rückerstattung erfolgt in der gleichen Form, in der der Kauf getätigt wurde.

b) Der Verbraucher hat das Recht, an jedem stationären Stand von Astraja nur Waren zurückzugeben, die nur am Stand gekauft wurden. Über den Online-Shop gekaufte Produkte können am Stand nicht zurückgegeben werden.

 

Waren, die der Verbraucher im Rahmen dieser Bestimmungen zurückgeben möchte:

a) es darf keine Gebrauchsspuren aufweisen, insbesondere keine mechanischen Beschädigungen aufweisen oder sonstige, auch geringfügige, Sachmängel aufweisen,

b) Es müssen alle Markierungen (einschließlich Etiketten) dauerhaft angebracht sein, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufs an der Ware angebracht hat. Solche Markierungen müssen original sein (d. h. vom Verkäufer stammen) und dürfen keine Spuren davon aufweisen, dass sie entfernt und wieder an der Ware angebracht wurden.

c) Waren, die zum Zeitpunkt des Verkaufs speziell verpackt wurden, müssen in einer unbeschädigten Originalverpackung sein,

d) Waren, deren Preis zum Zeitpunkt des Verkaufs aufgrund von Sachmängeln, Beschädigungen oder unvollständigem Warenwert reduziert wurde, können nicht zurückgegeben werden.

 

Die folgenden Waren, die an den stationären Ständen von Astraja zum Verkauf angeboten werden, unterliegen gemäß diesen Bestimmungen weder dem Umtausch noch der Rückgabe:

- Unterwäsche

- Waren, die auf Wunsch des Verbrauchers geändert wurden

- Strumpfhosen, Socken, Haarbänder oder andere Haaraccessoires, z.B. Haarbänder

 

a) Um die in diesen Bestimmungen geregelten Rückgabebedingungen nutzen zu können, muss der Kunde persönlich zu einem stationären Stand von Astraja gehen und dem Verkäufer die Originalquittung vorlegen und dem Verkäufer übergeben, die ihm zum Zeitpunkt des Kaufs der zurückgegebenen Ware ausgestellt wurde Waren,
b) Wenn der Verkäufer feststellt, dass eine bestimmte Situation für die Rückgabe der Waren gemäß diesen Bestimmungen in Frage kommt, holt der Verkäufer die Waren beim Kunden ab und erstellt dann die dem Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs ausgestellte Steuerquittung eine Rückerstattung in derselben Form, in der der Kauf getätigt wurde

3. Das Versäumnis, innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum die Bereitschaft mitzuteilen, die Möglichkeit der Rückgabe der Waren (gemäß den in diesen Bestimmungen beschriebenen Bedingungen) zu nutzen, bedeutet, dass der Verbraucher seine Rechte gemäß diesen Bestimmungen nicht mehr ausübt. In einer solchen Situation verliert er mit Ablauf der im vorstehenden Satz genannten Frist endgültig die Möglichkeit, seine Rechte aus dieser Verordnung in Bezug auf die Waren auszuüben, für die die Frist abgelaufen ist.

 

§ 5

 

Der unter diese Bestimmungen fallende Verkauf erstreckt sich nicht auf Waren, deren Preis aufgrund von Sachmängeln, Beschädigungen oder unvollständigem Wert bereits durch Werbeaktionen, Rabatte, Rabatte, Preisnachlässe oder andere Sonderpreisangebote abgedeckt wurde. Keine anderen Rückgabebedingungen, die in separaten Werbekampagnen angegeben sind, unterliegen im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen. Bei Zweifeln, ob eine bestimmte Ware von Aktionen, Preisnachlässen, Rabatten, Preisnachlässen oder anderen besonderen Preisangeboten erfasst wird, sind die Angaben des Leiters des Standes von Astraja maßgebend.

 

§ 6

 

1. Vor dem Kauf der Waren sollte sich der Verbraucher vergewissern, ob die Waren, die er kaufen möchte, einem Verkauf unterliegen, der unter diese Verordnung fällt, d. h. ob er die Rückgabe der Waren innerhalb von 30 Tagen verlangt (zu den in der Verordnung beschriebenen Bedingungen). , hat er die Möglichkeit, sie zu den in den Bestimmungen beschriebenen Bedingungen zurückzugeben.

2. Ein Verbraucher, der den Verkauf und die Rückgabe gemäß diesen Bestimmungen in Anspruch nehmen möchte, hat das Recht und die Pflicht, diese Bestimmungen zu lesen, die am stationären Stand von Astraja, an dem er den Kauf getätigt hat, eingesehen werden können Es gelten diese Bestimmungen.

 

§ 7

 

Informationen über Verkäufe, die unter diese Bestimmungen fallen, stellen weder ein Angebot noch eine öffentliche Zusage dar. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die falsche oder unvollständige Lektüre des in diesen Bestimmungen aufgeführten Verkaufsslogans.

 

§ 8

 

Der Veranstalter hat das Recht, die in dieser Geschäftsordnung geregelten Verkaufsregeln ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung am Astraja-Stand aufzuheben oder zu verkürzen.

 

§ 9

 

Die in dieser Verordnung beschriebenen Grundsätze hindern den Verbraucher nicht daran, Ansprüche gemäß dem Gesetz vom 30. Mai 2014 geltend zu machen. über Verbraucherrechte (polnisches Gesetzblatt von 2014, Pos. 827) . Die Grundlage für etwaige Reklamationen bezüglich der Waren ist der Kaufbeleg der Waren.

 

§ 10

 

Der Verbraucher ist verpflichtet, etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Art des Verkaufs gemäß diesen Bestimmungen innerhalb von 3 Tagen nach dem Rückgabeversuch schriftlich an Astraja Agnieszka Madej mit Sitz in Czaniec ul. zu richten. Beskidzka 40, um die Gültigkeit der Beschwerde oder des Antrags zu prüfen.

 

§ 11

 

Der Veranstalter kann diese Geschäftsordnung ändern, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der von diesem Verkauf erfassten stationären Astraja-Stände sowie im Hinblick auf die Änderung seiner Regeln. Die Änderung wird ab dem Datum der Veröffentlichung der entsprechenden schriftlichen Information am Stand von Astraja wirksam.

 

§ 12

 

1. Der Veranstalter haftet nicht für Streitigkeiten, die aus Gründen Dritter entstehen.

2. Der Veranstalter stellt diese Bestimmungen an allen stationären Astraja-Ständen zur Einsicht bereit, die von den in diesen Bestimmungen beschriebenen Verkäufen abgedeckt sind.

3. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkäufen, die unter diese Geschäftsordnung fallen, werden von dem für den Sitz des Veranstalters zuständigen Gericht entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.